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Der Strelasund zählt zu den besten Hecht- und Zandergewässern Deutschlands. Fänge von über 20 Pfund sind keine Seltenheit. Aber auch der Friedfischbestand ist beachtlich. Die Orte Altefähr
und Poppelvitz liegen am Strelasund, nahe dem Rügendamm, der ein Begriff unter den Heringsanglern ist. Der Strelasund ist Brackwasser und somit ist auch das Fangen von Meeresfischen, wie Hering, Flunder oder
Hornhecht, möglich. Fischarten: Hecht, Zander, Aal, Karpfen, Salmoniden, Barsch, Hornhecht, Flundern, Hering u.v.a.m. Angelmethoden: Vorwiegend Grund- und Spinnangeln vom Land oder Boot aus.
Erfolgversprechend ist auch das Wattangeln. Beim Spinnfischen führen auch kleine Pilker bis 50 Gramm zum Erfolg. Zur Heringszeit von Anfang März bis Mitte Mai bietet sich ausser den vor Ort zu leihenden Boote
insbesondere der nahegelegene Rügendamm an. Der Hornhecht ist in der Regel in den Monaten Mai und Juni fangbar. Angelkarten: Zum Angeln in den Gewässern um Rügen (auch Ostsee) benötigen Sie eine sogenannte
“Boddenkarte”, die Sie in Brandenburg und Mecklenburg in den meisten Angelläden oder im ”Hol Über” erhalten. Die Jahreskarte ist nur “minimal” teurer als eine Monatskarte.
Schonzeiten: Beachten Sie insbesondere die unterschiedlichen Schonzeiten für Hecht und Zander. Der Hecht ist in der Regel früher frei als der Zander. Die Schonzeiten werden jährlich neu festgelegt ! Alle Angaben
ohne Gewähr.
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Aal, (Anguilla anguilla) außer Blankaal Barsch (Perca fluviatilis) Dorsch (Gadus morrhua) Flunder (Platichthys flesus) Glattbutt (Scophthalmus rhombus)
Hecht (Esox lucius) Hering (Clupea harengus) Kliesche (Limanda limanda) Lachs (Salmo salar) Meeräsche (Mugil spec.) Meerforelle (Salmo trutta trutta) Ostseeschnäpel (Coregonus lavaretus)
Quappe (Lota lota) Scholle (Pleuronectes platessa) Steinbutt (Scophthalmus maximus) Wittling (Merlangius merlangius) Zander (Stizostedion lucioperca) in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette,
Stettiner Haff und Peenestrom
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45 cm 20 cm 38 cm 25 cm 30 cm 50 cm 16 cm 25 cm 60 cm 40 cm 45 cm 40 cm 30 cm 25 cm 30 cm 23 cm 45 cm 40 cm
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keine keine keine 01.02-30.04 01.06-31.7 01.02-31.05 keine keine 01.09-30.11 keine 01.09-30.11 01.09-30.11 01.12-31.01 01.02-30.04 01.06-31.7
keine 01.04-31.05
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Aal Aland Äsche Bachforelle Barsch Döbel Hasel Hecht Karpfen Meerforelle Quappe Rapfen Schleie Wels Zander Lachs
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45 cm 25 cm 30 cm 30 cm 17 cm kein kein 45 cm 40 cm 45 cm 20 cm 35 cm 25 cm 90 cm 45 cm kein
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keine keine 01.01-15.06 01.10-31.03 keine 01.04-30.06 01.03-31.05 14.03-30.05 keine 01.07-31.05 01.12-31.03 keine keine 01.05-31.06 01.05-15.06
ganzjährig
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Der Erlaubnisscheininhaber darf höchstens drei Handangeln verwenden. Die ausgelegten Handangeln sind während des Angelns ständig zu beaufsichtigen. Für jede Handangel sind
höchstens zwei Anbissstellen, beim Heringsangeln ein Paternoster mit höchstens sechs einschenkligen Haken als Anbissstellen zulässig. Bei der Fischerei mit der Handangel ist von Fanggeräten außer anderen
Handangeln ein Mindestabstand von 100 Meter einzuhalten. In den Fischereibezirken Nummer 1 bis 7 (§ 24 Abs. 1) sind Boote während des Angelns zu verankern.
Die Fangbegrenzung beträgt je Angeltag drei Hechte und drei Zander oder drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle). Wattwürmer dürfen nur im Handverfahren gewonnen werden.
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